Tarek Al Wazir - Windenergie-Werbeflyer sofort canceln !

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Startdatum
17. Juni 2017
Petition geschlossen.
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Tilman Kluge

I  Petitum

Der Hessische Landtag möge die Leitung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung veranlassen, den Windenergie-Werbeflyer WINDENERGIE  MYTHEN & WAHRHEITEN (in der aktuellen Fassung v. 19.5.2016) in allen Versionen ersatzlos einzuziehen.

Dazu gehört auch, den Flyer im Internet offline zu stellen

 

II  Gründe

II. 1  Generell

Der Werbeflyer ist im Grunde ein Fall von amtlich verbreiteten „Fake-News“ und damit politisch in die einschlägige Diskussion um diese Thematik einzuordnen.

Mit der Veröffentlichung werden Unwahrheiten und Abstrusitäten verbreitet, angeblichen Fakes werden von Amtes wegen andere Fakes entgegengehalten. Siehe hierzu eine Kommentierung (Stand 17.6.2017)  

 

II. 2  Speziell hervorzuheben

II. 2. 1  Rechtsnormen

Es wird wenigstens an drei Stellen der Eindruck erweckt, für bestimmten Angaben lägen verbindliche Rechtsnormen zugrunde. Das ist jeweils falsch.

II. 2. 2  Traktor vs. Windkraftanlage (Gefährdungspotential Wasser/Boden)

Alleine der Vergleich der Wassergefährdung durch einen Traktor und der Wassergefährdung durch WKA ist völlig verquer. Dennoch bietet eine genauere Befassung mit dem Thema immerhin ausreichend Anlass zur Realsatire in einem hinsichtlich Traktoren und WKA im Wirtschaftsministerium unbewältigten lautréamontschen Spannungsfeld.

„Arithmetik! Algebra! Geometrie! / Grandiose Dreifaltigkeit, leuchtendes Dreieck! /
Wer euch nicht gekannt hat, ist ein armer Wicht! /. . . wer euch aber kennt und zu würdigen weiß, / begehrt keine Güter der Erde mehr“, Isidore Lucien Ducasse (s.g. Comte de Lautréamont), Die Gesänge des Maldoror II, 10, Paris 1868

II. 2. 3  Abstandsregelungen zu Siedlungen

Zum einen ist es falsch, daß es „deshalb“ Abstandsregelungen zu Siedlungen gebe, weil damit Infraschallimmissionsprobleme gelöst würden. Solche Abstandsregelungen wären im Falle von Infraschall wegen dessen niederfrequenzbedingter Ausbreitungscharakteristik ohnehin fruchtlos. Richtig ist im übrigen, daß durch Abstandsregelungen auch visuelle Wirkungen gemildert werden sollen.

Zum anderen ist es falsch, wenn behauptet wird, „wissenschaftlich abgesicherte Belege für Gesundheitsgefährdungen gibt es nicht.“ Richtig ist, daß es derlei Literatur gibt, die auf ein hinreichendes Gefähdrungspotential schließen lassen, vgl. u.a. Kelley, N. D. 1987, Saccorotti, G. et al. 2011, McMurtry, R.Y. 2017, Weichenberger, M. et al. 2017, Pilger, Chr. et al. (Abstr.) 2017.

 

III  Hinweise

Der historische Hintergrund, daß einige aktuell politisch verantwortlichen Akteure 10 Jahre zuvor noch genau das Gegenteil von dem sagten, was sie heute sagen, ist nicht im Zuge dieser Petition, sondern an anderer Stelle aufzuarbeiten. 

 

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